Wichtig!
Politiker aus den Regierungsparteien haben gefordert, dass der sogenannte Spannungsfall gelten soll. Falls das passiert, hat das Folgen für deine Kriegsdienstverweigerung:
Grundsätzlich gilt: Im Spannungs- und Kriegsfall entfällt nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 KDVG die aufschiebende Wirkung eines laufenden KDV-Antrags und darüber hinaus auch bei einem laufenden Verwaltungstreitverfahren. Wer dann noch keinen anerkannten Antrag hat, kann trotz laufendem Verfahren eingezogen werden.
Wichtige Ausnahme: Für ungediente Wehrpflichtige, die vor dem 1. Januar 2010 geboren sind, gilt diese Regel vorläufig ausdrücklich nicht. § 13 Abs. 3 KDVG stellt klar, dass § 11 Abs. 1 Nr. 1 auf diese Fälle nicht anzuwenden ist. Ihre Anträge behalten auch im Spannungsfall die aufschiebende Wirkung. Dies bestätigt auch das BAFzA auf seiner offiziellen Website.
Die Spannungsfall-Falle
Durch den teilweisen Wegfall der aufschiebenden Wirkung laufender Kriegsdienstverweigerungsanträge und gleichzeitig erheblich längerer Bearbeitungszeiten, weil die Anzahl der Anträge steigt, kann die Einberufung zum Wehrdienst unter Umständen schneller erfolgen, als die Bearbeitung des Antrages.
Wichtig: Für vor dem 1.1.2010 Geborene gilt der Wegfall der aufschiebenden Wirkung nach § 13 Abs. 3 KDVG derzeit nicht. Aber: Diese Schutzklausel kann jederzeit durch den Gesetzgeber geändert werden. Zudem gilt sie nicht für die nachrückenden Jahrgänge ab 2010.
Daher lautet unsere Empfehlung seit dem 1. Januar 2026:
Stelle jetzt sofort einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung. Zwar sind vor dem 1.1.2010 Geborene durch § 13 Abs. 3 KDVG im Spannungsfall derzeit geschützt – aber Gesetze können sich schnell ändern, Bearbeitungszeiten steigen, und nur eine rechtskräftige Anerkennung bietet dauerhaft vollen Schutz.
So hat sich beispielsweise seit Beginn dieses Jahres für Männer im Alter von 18 bis 45 Jahren stillschweigend die Verpflichtung eingeschlichen, Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr (!) genehmigen lassen zu müssen. Zwar soll dies derzeit „nur“ dazu dienen, der Bundeswehr einen Überblick darüber zu verschaffen, wo sich potenziell Wehrpflichtige aufhalten, doch die dahinterstehende Intention ist klar erkennbar.